Brasilien
Einreise und Visum – Was du wissen musst

Als deutscher Staatsangehöriger benötigst du für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum für Brasilien. Bei der Einreise erhältst du eine Einreisekarte, die gleichzeitig als Aufenthaltserlaubnis gilt.

botschaft

Botschaft

Die Botschaft von Brasilien in Deutschland

Adresse

Wallstraße 57
10179 Berlin

Telefon

+49 30 72 62 80

Fax

+49 30 726 283 20
+49 30 726 283 21

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08.30 – 13.00 Uhr

Voraussetzung für die Einreise ist ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Die Grenzbehörden können zudem einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt und ein Rück- oder Weiterflugticket verlangen.

Eine Reisekrankenversicherung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen. Für Brasilien gibt es keine vorgeschriebenen Impfungen, aber ein Schutz gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Typhus wird empfohlen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des visafreien Aufenthalts in Brasilien über 90 Tage hinaus ist nicht möglich. Wenn du länger bleiben möchtest, musst du vor Ablauf der 90 Tage bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) ein entsprechendes Visum beantragen.

Längerfristige Aufenthalte und Arbeit

Für längere Aufenthalte in Brasilien benötigst du ein Visum, das vor der Einreise bei der brasilianischen Botschaft in Deutschland beantragt werden muss. Je nach Aufenthaltszweck gibt es verschiedene Visakategorien.

Das Studentenvisum wird erteilt, wenn du eine Zulassung an einer brasilianischen Bildungseinrichtung hast. Es gilt für die Dauer des Studiums und erlaubt in der Regel keine Arbeitsaufnahme.

Für eine Arbeit in Brasilien ist ein Arbeitsvisum erforderlich, das vom Arbeitgeber beantragt werden muss. Dafür sind ein Arbeitsvertrag und ein Mindestgehalt nachzuweisen, dessen Höhe von der Qualifikation und Branche abhängt.

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Botschaft

Die deutsche Botschaft in Brasilien

Adresse

SES Avenida das Nações
Quadra 807, Lote 25
70415-900 Brasilia DF

Postanschrift

Embaixada da República Federal da Alemanha
Caixa Postal 030
70359-970 Brasilia DF

Telefon

+55 61 34 42 70 00

Fax

+55 61 34 42 70 20
+55 61 34 42 70 36

Daueraufenthalt und Einbürgerung

Einen Daueraufenthalt in Brasilien kannst du nach vier Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt beantragen. Dafür musst du nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, portugiesische Sprachkenntnisse hast und keine Vorstrafen vorliegen.

Eine Einbürgerung ist in der Regel nach 15 Jahren möglich. Es gelten ähnliche Voraussetzungen wie für den Daueraufenthalt, zusätzlich sind Grundkenntnisse der brasilianischen Geschichte und Kultur erforderlich.

Erleichterte Bedingungen gelten für Ehepartner von Brasilianern (Einbürgerung nach einem Jahr) und in Brasilien geborene Kinder ausländischer Eltern (Option auf Einbürgerung ab 18 Jahren bei durchgehendem Aufenthalt).

Besonderheiten für Rentner

Brasilien ist ein beliebtes Ziel für Rentner, die ihren Lebensabend in tropischem Klima verbringen möchten. Es gibt spezielle Rentner-Visa, die jedoch an Bedingungen wie ein regelmäßiges Mindesteinkommen und den Nachweis einer Krankenversicherung geknüpft sind.

Rentner, die ihren Wohnsitz dauerhaft nach Brasilien verlegen möchten, sollten sich vorab genau über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

Anlaufstellen und weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Einreise- und Visabestimmungen für Brasilien erhältst du bei der brasilianischen Botschaft in Berlin (Kontaktdaten siehe Infobox).

Wenn du dich bereits in Brasilien aufhältst und konsularische Hilfe benötigst, kannst du dich an die deutsche Botschaft in Brasília oder die Generalkonsulate in São Paulo und Rio de Janeiro wenden (Kontaktdaten in der zweiten Infobox).