Für Staatsangehörige aus Europa, Nord- und Südamerika ist die Einreise nach El Salvador visafrei möglich. An Flughäfen und Grenzübergängen erhält man ein kostenloses Touristenvisum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Botschaft
Die Botschaft von El Salvador in Deutschland
Adresse
Hessische Straße 11
10115 Berlin
Telefon
+49 30 20 64 66 0
Fax
+49 30 20 64 66 29
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 09.00 – 17.00 Uhr
Bei der Einreise sollte dein Reisepass mindestens ein halbes Jahr gültig sein. Zudem empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung für El Salvador abzuschließen.
Möchtest du zwischen 90 Tagen und einem Jahr bleiben?
In diesem Zeitraum wird eine „Prórroga de Estadía“ benötigt. Diese kann bei der Migrationsbehörde zusammen mit dem Reisepass, Buchungsbestätigungen für die Unterkunft und Angaben zum Aufenthaltszweck wie Sprachstudium oder Praktikum beantragt werden. Zusätzlich ist ein finanzieller Nachweis von 500 US-Dollar pro Monat erforderlich. Die Genehmigung wird üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Wochen erteilt und berechtigt zu einem weiteren Aufenthalt von bis zu einem Jahr.
Möchtest du länger als ein Jahr bleiben?
Für längere Aufenthalte zwischen ein und fünf Jahren eignet sich das „Permiso de Residencia Temporal“. Dieses Visum wird für Zeiträume von ein bis zwei Jahren ausgestellt und kann um weitere drei Jahre verlängert werden. Um das Visum zu erhalten, ist entweder ein Arbeitsvertrag in El Salvador mit einem Mindestgehalt von 700 US-Dollar pro Monat oder ausreichende finanzielle Mittel in dieser Höhe nachzuweisen.
Botschaft
Die deutsche Botschaft in El Salvador
Adresse
77a Av. Norte
esqu. 7a Calle Poniente 3972
Colonia Escalon
San Salvador.
Postanschrift
Embajada de la República Federal de Alemania
Apartado Postal 693
San Salvador
Telefon
+503 22 47 00 00
Fax
+503 22 47 00 99
+49 30 5000 67270
Öffnungszeiten
Besucherverkehr:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr
Website
Möchtest du dauerhaft in El Salvador bleiben?
Die „Residencia Permanente“ ermöglicht es, sich auf unbestimmte Zeit in El Salvador niederzulassen. Hierfür muss ein legaler und durchgehender Aufenthalt von mindestens fünf Jahren nachgewiesen werden. Alternativ ist die Einbürgerung auch nach zehn Jahren Wohnsitz oder durch Heirat mit einer salvadorianischen Staatsbürgerin oder einem Staatsbürger möglich. Hohe Investitionen in Höhe von mindestens 50.000 US-Dollar oder die Gründung eines Unternehmens in El Salvador mit mindestens zehn einheimischen Arbeitsplätzen erfüllen ebenfalls die Anforderungen für eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Wenn du noch Fragen zu Sonderfällen hast oder ein Visum vorab beantragen musst, wende dich am besten direkt an die Botschaft von El Salvador in Deutschland. Die Kontaktdaten findest du in der Infobox.
Falls du dich bereits in El Salvador aufhältst und Unterstützung benötigst, kannst du dich an die örtliche deutsche Auslandsvertretung wenden. Deren Kontaktdaten findest du in der zweiten Infobox.